Inhalte und Ziel

Das Thema”Luftrecht” bzw. “Luftverkehrsrecht“ umschreibt die Ansammlung von Regelungen der unterschiedlichsten Rechtsbereiche, die für die Luftfahrt, d.h. den gewerblichen Flugverkehr und die Sportfliegerei Bedeutung haben.Umfasst werden damit Themen…

 

  •  …des Öffentlichen Rechts – also Themen zur Regelung des Verhältnisses “Staat (Gesetzgebung, Verwaltung und gerichtliche Entscheidung) zu Bürger (in diesem Fall also “Der Pilot”, “Die Flugschule”, “Das Luftfahrtunternehmen”, “Der Flugplatzbetreiber”, etc.)”.
    Vor allem die Themen “Erwerb und Erhalt von Zulassungen für Flugplätze, Luftfahrtpersonal und Luftfahrzeuge sind dem hoheitlichen Handeln – also den Fragen “Was kann und darf der Staat und seine Organe” und “auf was hat der Betroffene Anspruch oder nicht” – zuzuordnen
  • ….Themen des Zivilrechts – also Regelungen der Rechtsbeziehungen und Rechtsfolgen in Fragen wie “Eigentum und Besitz an Flugzeugen, Flugplätzen oder sonstigen Luftfahrteinrichtungen”, “Ersatzpflicht bei Schäden, Haftung und Versicherung”, etc.
  • …und Themen des Strafrechts. Das Strafrecht ist originär auch dem “Öffentlichen Recht” zuzuordnen. Aufgrund der weitreichenden individuellen Auswirkungen für den Betroffenen ist das Strafrecht eigenen, akribisch einzuhaltenden Verfahrensstrukturen und eng umgrenzten inhaltlichen Fragen unterworfen. Risiken, die sich in der Luffahrt – wie in allen anderen Bereichen, die geprägt sind vom Zusamenwirken von Mensch und hochentwickelter Technik – verwirklichen, führen immer zur Frage “Wer hat daran Schuld und muss dafür einstehen?”. Strafrechtliche Fragen des Luftrechts sind oft mit dem allgemeinen Strafgesetzbuch (StGB) zu beantworten: Sachbeschädigung, Körperverletzuung, Urkundenfälschung etc. sind nicht luftfahrtspezifisch. Wohl aber Fragen zum “gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr”, “Führen eines Luftfahrzeuges ohne Erlaubnis” und “Einflug in eine Flugbeschränkungsgebiet” etc. – Diese spezialgesetzlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften sind über das Luftverkehrsetz (LuftVG) und dazu erlassenen Verordnungen verteilt.

Der air-law.de/blog soll Luftfahrtunternehmen, Flugplatzbetreiber, Luftsportverbände und –vereine sowie dem einzelnen Piloten häufig wiederkehrende Fragen und Diskussionen aus allen Bereichen des Luftrechts  darstellen.

Anregungen, Fragen und Kommentare gerne jederzeit an doerner@air-law.de

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